*Der Verein*

Der Verein zur Förderung individueller Weiterentwicklung ist im Januar 2012 entstanden und wird als eingetragener Verein geführt.

Der Verein ist ein Verbund von Menschen, die sich ein gemeinsames Ziel gesetzt haben. Die Förderung der individuellen Weiterentwicklung jedes einzelnen Menschen, der nach Bewusstwerdung strebt.

Dieser Verbund ist in seiner Struktur fest verankert und in seinen Richtwerten frei, das bedeutet keine Regeln, die für alle gelten, sondern Förderung, die auf jeden Einzelnen individuell abgestimmt ist.

Frei von Ideologie und Festlegung, die begrenzen und immer ein festes Ziel anstreben, ohne den nötigen Freiraum für neue Sichtweisen zu geben und Entscheidungsfreiheit zulassen.

Hier treffen sich Menschen, die aus sich heraus schon diesen Weg gegangen sind.

Die wissen, was es bedeutet, sich in Freiheit entfalten zu dürfen. Sie streben danach dieser Form der Erkenntnis in eine Gemeinschaft zu geben, die das Projekt des Seminarhauses gestaltet und strukturiert.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten in diesem Verein mitzuwirken, eben so wie es jedem einzelnen entspricht.

Deshalb legen wir uns nicht fest, sondern wachsen und gestalten mit den Menschen, die kommen, um das Projekt zu tragen und zu beleben. Es werden immer neue Menschen kommen und andere wieder gehen, ganz so wie es ihrem Bedürfnis und ihrer Entwicklung entspricht. Ein innerer Kreis von Menschen und Tieren wird bleiben, die alles im Blick behalten und liebevoll lenken.

Wenn Du Dich angesprochen fühlst und mitmachen möchtest, zögere nicht. Jeder Mensch, der sich Weiterentwicklung und Freiheit wünscht, ist willkommen. Wir brauchen zum Beispiel ehrenamtliche Helfer, qualifizierte, selbstständige Menschen, die ihre Arbeit anbieten wollen, kreative Menschen, die das Umfeld mitgestalten und Menschen, die ein wundervolles Projekt, das Menschen und Tieren zugute kommt, unterstützen wollen.

 

Satzung


§ 1 Name des Vereins, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung von individueller Entwicklung e. V. “
Der Verein hat seinen Sitz in 24814 Sehestedt und ist in das Vereinsregister einzutragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziel des Vereins
Der Verein verfolgt als Ziel die Förderung der individuellen Entwicklung des Menschen.
Dieses wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Die Schulung von Sinneswahrnehmungen
2. Tiergestützte Begleitung zur individuellen Entwicklung des Menschen
3. Familienangebote
4. Angebote für Kinder
5. Kreative Freizeitgestaltung
6. Alltagsorientierung
7. Bildende Künste
8. Lebensberatung
9. Unterstützung kreativer Talente
10. Klärung von Problemsituationen
11. Hilfe bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen
12. Betrachtung und Veränderung von Verhaltensmustern
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede geschäftsfähige, natürliche Person werden, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern.
Es gibt Vollmitglieder, fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
Minderjährige können nach Genehmigung der Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
Fördernde Mitglieder sind all diejenigen, die die Ziele und Zwecke des Vereins durch Zuwendungen fördern möchten. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient machen. Für die Ernennung ist die Mitgliederversammlung zuständig. Die Ehrenmitglieder haben Stimm- und Teilhaberechte in der Mitgliederversammlung.
Die Antragstellung setzt die Fürsprache eines Vorstandsmitglieds voraus. Über die Annahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
Der Austritt kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Quartalsende mit schriftlicher Austrittserklärung mitgeteilt werden.
Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung kann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied im groben Maße oder wiederholt gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist vorher unter Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Vorstand zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Der Ausschluss darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des Mahnschreibens 1 Monat verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Der Ausschluss ist dem Mitglied mitzuteilen.
Schriftverkehr mit Mitgliedern gilt diesen insbesondere im Ausschlussverfahren drei Tage nach Versendung an die letzte bekannte Anschrift als zugegangen.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Jedes Vereinsmitglied verpflichtet sich in jedem Kalenderjahr zu einer Beitragszahlung. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch den Vorstand festgesetzt.
Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahrs mit dem Eintritt anteilig fällig. Es wird der volle Betrag des Eintrittsmonats erhoben.
Ehrenmitglieder entrichten keine Beiträge.
Bei Austritt im laufenden Kalenderjahr wird der Beitrag anteilig zurückgezahlt.
§ 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Revisor und dem Schriftführer. Pädagogische Grundkenntnisse sowie Kenntnisse im Personal- und Verwaltungsbereich sollten im Vorstand vorhanden sein.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstands im Amt.
Der Verein wird nach außen vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand ist verantwortlich für:
die Führung der laufenden Geschäfte,
die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
die Verwaltung des Vereinsvermögens,
die Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr,
die Buchführung,
die Erstellung eines Jahresberichts,
die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.
§ 7 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer, die nicht Vorstandsmitglieder sind, auf die Dauer von zwei Jahren. Diese überprüfen am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Die Kassenprüfer erstatten Bericht in der nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
-die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
-die Wahl der Kassenprüfer,
-die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr,
-die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
-die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.
Zur Teilnahme sind Voll- und Ehrenmitglieder berechtigt. Fördermitglieder sind zur Teilnahme berechtigt. Sie haben ein Rederecht, anders als Voll- und Ehrenmitglieder jedoch kein Stimmrecht.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten.
Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung sind die Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen.
Jede satzungsgemäß berufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und die Auflösung bedürfen einer ¾ Mehrheit der Anwesenden. Enthaltungen bleiben außer Betracht.
§ 9 Beurkundung von Beschlüssen
Über Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu errichten, welches vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben ist.
§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn dies im Dienst der Vereinsinteressen erforderlich erscheint oder 10% der Mitglieder dieses unter Angabe von Gründen verlangen.
§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an den Tierschutzverein-Rendsburg und Umgebung e. V., Duvenstedter Weg, 24768 Rendsburg.
Sofern die Mitgliederversammlung nichts Abweichendes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder i.S.v. § 26 BGB die Liquidatoren. Jeder Liquidator vertritt den Verein allein.
Sehestedt, den 08.02.2012

Bankverbindung:

Kieler Volksbank
Kontonummer:72463406
BLZ: 21090007

 

Formulare im Adobepdfformat:

Vereinssatzung

Anmeldeformular Erwachsene

Anmeldeformular Minderjährige

Beitragsordnung

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